RAUM  UND  UMWELT . 
 Stadt-, Orts- und Regionalplanung, Städtebau, Freiraumgestaltung, Umweltplanung 

Arbeitsbereiche

Tragende Teile der Stadt- und Ortsplanung sind städtebaulich-freiraumgestalterische Entwürfe und Konzepte, welche durch die sogenannten formellen Instrumente der Bauleitplanung rechtlich konkretisiert werden. Dieses sind als sogenannter vorbereitender Bauleitplan der Flächennutzungsplan sowie als verbindlicher Bauleitplan der daraus zu entwickelnde Bebauungsplan. Als sonstige formelle Instrumente kommen insbesondere Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen hinzu.

Zunehmende Bedeutung erlangen auch die sonstigen informellen Planungsinstrumente: Städtebauliche Masterplanungen, Leit- und Rahmenplanungen, Entwicklungs- und Erneuerungsplanungen sowie ländliche Ortsentwicklungs- und Ortserneuerungsplanungen. Ihre Maßstäbe liegen vorrangig in den Bereichen 1: 2.500, 1: 1.000 sowie 1: 500; für beispielhafte Detailaussagen auch bis zum Maßstab 1: 50. Vorteile der informellen Planungsinstrumente sind vor allem, dass sie sehr genau auf spezifische Fragestellungen eingehen können. Des Weiteren sind auch ihre Bearbeitungs- und Verfahrensdauern in aller Regel kürzer als bei den formellen Instrumenten.

Die Raum- und Umweltplanung umfasst neben den örtlichen auch die überörtlichen Gesamtplanungsebenen. Hierzu gehören zum Beispiel die Regionalplanung, die Bundesraumordnung als auch sonstige überörtliche Ebenen. Eine der Vorzüge dieser Ebenen liegt darin, dass dabei auch die zwischen den Städten und ländlichen Orten befindlichen Räume und Landschaften eine vertiefende und vernetzende Betrachtung erfahren können. Aktuell bedeutsam sind diese zum Beispiel bei Standortbewertungen für Anlagen der erneuerbaren Energien, bei interkommunalen Gewerbegebieten sowie bei großräumigen Tourismuskonzepten.

Neben der Erarbeitung der Planungen umfassen unsere Leistungen auch Beratungen zum Klären der Aufgabenstellung in der sogenannten "Planungsphase 0" sowie zu den allgemeinen Bereichen des Planungs-, Bau- und Umweltrechts. Diese Vorphasen sind insoweit von Bedeutung, als augenscheinlich naheliegende Vorhaben auch manchmal als nicht planerforderlich eingestuft werden können. Hierfür stehen ein breites Spektrum an Bewertungsverfahren und umfängliche Rechtskenntnisse zur Verfügung.

Der Bereich der Projektentwicklung beinhaltet sowohl das Durchführen verschiedenster Formen von Mitwirkungsverfahren (zum Beispiel durch Werkstätten, Workshops, Moderationen) als auch das Konkretisieren von Ideen in Form von Projektkonzepten und Projektplanungen. Hierzu können auch sonstige baulich-räumliche, ökologische, soziale oder bildungsbezogene Projekte gehören.

Als wichtigstes vorbereitendes Instrument für die verbindlichen Bauleitplanungen stellen Flächennutzungspläne flächendeckend und in Grundzügen die für das Gesamtgebiet einer Gemeinde beabsichtigte bauliche und sonstige Entwicklung dar. Dies vorrangig in den Maßstäben 1: 10.000 oder 1: 5.000.



Ortsentwicklungskonzept Bobritzsch-Naundorf (Auszug)




Gemeinsamer Flächennutzungsplan Bobritzsch-Hilbersdorf (Ausschnitt Bereich Hilbersdorf)